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Noch
Tage bis zur Fasnacht 2012
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Benützungsreglement für Tiefganganhänger
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Der Anhänger ist Eigentum der
Fasnachtsgesellschaft Rickenbach
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Standort des Anhängers
ist bei Bruno Graf (Oski), Zietmattweg 9, Rickenbach
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In der Zeit, in der der Wagen nicht
von der Fasnachtsgesellschaft gebraucht wird, steht er allen gegen einen
Unkostenbeitrag von Fr. 15.- pro Fuhre zur Verfügung.
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Für eine Benützung gelten
folgende Vorschriften:
4.1.
Oski ist " Disponent " des Anhängers. Er muss jederzeit
informiert sein, bei wem sich dieser gerade befindet.
4.2.
Nach Gebrauch ist der Wagen sofort wieder zurückzubringen.
4.3.
Der Anhänger darf nicht längere Zeit beladen herumstehen.
4.4.
Beschädigungen dürfen nicht selber repariert werden, sondern sind Oski
bei Rückgabe des Wagens mitzuteilen. Für Schäden am Fahrzeug haftet der
jeweilige Benutzer.
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Die Fasnachtsgesellschaft hat auf jeden Fall das
Vorrecht für die Benutzung, der Anhänger kann daher nur provisorisch
reserviert werden.
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